Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1. Januar 2018 hat sich vieles geändert. Der Arbeitgeber hat nach wie vor eine Informationspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und muss über die Möglichkeit der Gehaltsumwandlungen z.B. über betriebliche Altersvorsorge informieren. Das stellt nicht als zu selten eine hohe Belastung für Unternehmer und Unternehmen dar. Viele Unternehmen widmen sich somit nicht der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge, weil sie der übliche “Alltagsstress” einholt oder die passende Ansprechperson hierfür fehlt. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber nicht selten in folgenden Hinsichten durch Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge:
– Sozialabgaben- und Steuerersparnisse
– Attraktive Durchführungswege
– Mitarbeiterbindung und Attraktivität steigt
– Hohe Zusatzrenten als Geschäftsführer oder Leiter eines Unternehmens
– Bilanzoptimierung
– “Win/Win” für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wie oben bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit, Liquidität aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen um anschließend eine steuerlich geförderte Vorsorge zu tätigen. Auch Geschäftsführer und Unternehmer haben somit vielfältige Möglichkeiten deren Bilanzen und Steuerlast, durch die Beiträge in eigener Vorsorge zu senken. So profitieren Sie von höheren Renten im Alter und finanzieren die Beiträge, nicht wie gewohnt aus privatem versteuertem Vermögen.
Natürlich ist die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge nicht gerade einfach und an vielen Gesetzesauflagen gebunden. Neben dem versicherungsrechtlichen Teil, umfasst die betriebliche Altersvorsorge auch sehr viele steuerliche, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Faktoren, die eine hohe Beratungsqualität Ihres Versicherungsberaters voraussetzen. Aus diesen Gründen, sind wir uns sicher, der richtige Partner an Ihrer Seite zu sein. Wir bieten Ihnen…
…unabhängige und Kostenfreie Beratung durch Kooperation mit mehreren Gesellschaften.
…ein kostenfreies Verwaltungsprogramm mit Schnittstelle zum Steuerberater, Versicherung und zum Versicherungsmakler. Damit Sie Änderungen in sekundenschelle anzeigen können ( z.B. Arbeitnehemerabmeldung) und einen geringenVerwaltungsaufwandhaben.
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…eine Vielzahl von Versicherern durch unsere unabhängige Beratung
…steuerliche Kompetenzen durch achtjährige Berufserfahrung im Bereich Steuerrecht, die bei der Kommunikation mit Ihrem Steuerberater gefragt sind.
…Partneranwälte die Ihnen eine kostenfreie Versorgungsordnung zur Verfügung stellen. Wir übernehmen die Kosten ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl, damit Sie als Arbeitgeber rechtlich abgesichert sind.
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Profitieren Sie nun von unserem Wissen und lassen Sie sich gerne bei einem persönlichen Termin von unseren Qualitäten überzeugen! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Spezialist bezüglich betrieblicher Altersvorsorge
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